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- Aufgrund der Wildzählung (Monitoring) wird der aktuelle Wildbestand errechnet. Das Monitoring dient als Grundlage für die Bestimmung der Abschussquoten, die in Übereinstimmung mit dem Forst (Minimierung von Wildschäden) und dem Department Wald / Abteilung Jagd und Fischerei festgelegt und eingehalten werden müssen. Basis dafür ist die langfristige stressfreie Erhaltung der Wildtierarten und nach Möglichkeit die Eingliederung neuer Wildtierarten.
- Der Jäger erhält, im Gegensatz zu einem staatlich eingesetzten Wildhüter, kein Geld für seine Aufwände sondern bezahlt Pacht für sein Revier. Im Falle von Schäden, die durch Wildtiere verursacht werden, wird die Jagdgesellschaft teilweise haftbar.
- Rehkitzrettung in den Sommermonaten, dem sogenannten Verblenden. Mit dieser Tätigkeit wird verhindert, dass Rehkitze von den Mähmaschinen erfasst werden.
- Das Versorgen von Unfalltieren, dem sogenannten Fallwild.
- Das Erkennen von kranken Tieren, das Analysieren und Definieren von weiteren Massnahmen. Das Umsetzen der nötigen Aktionen sowohl präventiv als auch direkt durch Hegeabschüsse.
- Sicherung und Verbesserung des Lebensraumes aller freilebenden Wildtiere, generelle Unterstützung der Biodiversität.
- In Zusammenarbeit mit Geschädigten (Landwirtschaft, Forst und Private) die Vermeidung von Schäden an z.B. landwirtschaftlichen Kulturen.
- Pflege von Lebensräumen, wie z.B. das Erschaffen von Hecken, Steinmauern, Asthaufen und Waldwiesen -> Biotophege.
- Zusammenarbeit mit anderen Personen und Gruppen, die ebenfalls interessiert sind an der Nutzung des Waldes.
- Aufklärung der Öffentlichkeit über die Aufgaben der Jagdgesellschaft und somit des Jägers.
- Weiterbildung (Schiesstraning, Hunde und allen tangierenden Fachthemen).
- Hauptsächliche gesetzliche Grundlagen: